In keiner thüringischen Gemeinde ist eine mittelalterliche Gerichtsstätte so gut erhalten wie in der Stadt Geisa. Es stammt aus dem 11. Jahrhundert und ist in dieser Form in Mitteldeutschland einmalig. Schon 1786 ließ der Fürstbischof Heinrich von Bibra den uralten Zentgerichtsplatz einhegen. Auf dem Platz gibt es aufrechtstehende Steine, die als Sitzgelegenheit dienten. Je höher der Stein, desto höher der Rang der Person.Die Verhandlungen wurden von dem vom Landesherren eingesetzten Zentgrafen geleitet. Im Mittelalter nahmen auf ihnen die Schöffen unter Vorsitz des Zentgrafen Platz, der nach Osten blickte. Damals war die Cent das Volksgericht für etwa 100 Familien bzw. Hausstände (von centum = 100). Den Zentgerichten oblag insbesondere auch die Blutgerichtsbarkeit, das heißt die Verhängung der Todesstrafe. Zeitweise war das Geisaer Zentgericht auch Gaugericht und hatte deshalb schwere Vergehen zu ahnden, wie Mord, Diebstahl, Brandstiftung oder Körperverletzung. Etwa 1 km von hier entfernt befindet sich der Galgenberg.